Vielfalt Asien

Information

Touristenvisum bei Einreise nach Indien – wie stelle ich den Antrag?

By in Tipps Kommentare deaktiviert für Touristenvisum bei Einreise nach Indien – wie stelle ich den Antrag?

Vor jeder Indienreise stellt sich die Frage, wie komme ich am unkompliziertesten an mein Touristenvisum. Seit einiger Zeit gibt es die, im Vergleich zum postalischen Verfahren, vereinfachte Form des reinen Onlineantrags für das sogenannte Tourist Visa on Arrival (= Touristenvisum bei Einreise).

Bevor Sie den Antrag stellen, müssen Sie die folgende Checkliste durchgehen. Sie können das Verfahren nutzen, wenn

  • sie Staatsbürger einer der folgenden Länder sind: Deutschland, Österreich, Schweiz (vollständige Liste siehe *)
  • sie in dieser Zeit mehrmals nach Indien einreisen wollen
  • sie an einem der folgenden Flughäfen einreisen: Ahmedabad, Amritsar, Bagdogra, Bengaluru, Bhubaneshwar, Calicut, Chennai, Chandigarh,Cochin, Coimbatore, Delhi, Gaya, Goa, Guwahati, Hyderabad, Jaipur, Kolkata, Lucknow, Madurai,Mangalore, Mumbai, Nagpur, Portblair, Pune, Tiruchirapalli, Trivandrum, Varanasi und Vishakhapatnam sowie die 5 Seehäfen Kochi, Goa, Mangalore, Mumbai und Chennai.

Kurzinfos für das 30-Tage E-Visum in Stichpunkten:

  • 30 Tage Gültigkeit, doppelte Einreise möglich
  • Erste Einreise nur an 28 internationalen Flughäfen und 5 Seehäfen möglich
  • Erneute Einreise überall möglich
  • Ausreise überall möglich, auch an Landgrenze wie z.B. Nepal oder Bhutan
  • spätestens 4 Tage vor der Reise beantragen
  • frühestens 30 Tage vor der Reise beantragen
  • Touristen Visum für Reisende, es gibt extra e-Visa für Geschäftsreisende und Medizintourismus
  • gültig ab Einreisedatum

Für das Jahres- und Fünfjahresvisum gilt zusätzlich:

  • 1/5 Jahre Gültigkeit, mehrfache Einreise möglich
  • 90 Tage maximaler Aufenthalt am Stück, nicht verlängerbar
  • frühestens 120 Tage vor der Reise beantragen
  • gültig ab Ausstellungsdatum, statt gültig ab Einreisedatum wie beim Monatsvisum

Falls eine der Bedingungen für Sie nicht zutrifft, müssen Sie den postalischen oder persönlichen Antragsweg für ihr Touristenvisum gehen. Wenn Sie dazu Fragen haben, wenden Sie sich gern an uns, wir helfen Ihnen gern dabei,

Wenn alle obigen Bedingungen erfüllt sind benötigen Sie die folgenden Unterlagen

  • mindestens 6 Monate gültiger Reisepass mit 2 leeren Seiten
  • digitales, quadratisches Passfoto (Dateiformat .jpg, max 1 MB)
  • Scan Ihres Passes (Dateiformat .pdf, max 300 kB)
  • Kreditkarte oder Paypal zur Zahlung der Gebühren

Mit diesen Dingen ausgestattet füllen Sie dann den Onlineantrag unter https://indianvisaonline.gov.in/evisa/tvoa.html aus (denken Sie unbedingt daran, sich die Temporary Application ID zu notieren!) und erhalten nach Vervollständigung und Bezahlung eine Emailbestätigung. Mit dem Ausdruck dieser Bestätigung können Sie nach Indien reisen und erhalten dann am Flughafen das eigentliche Visum in Ihren Reisepass.

Wenn Sie den Antrag selbständig ausfüllen möchten, folgen Sie am besten dem obigen Link und zahlen Sie nicht mehr als die aktuell gültige Visagebühr (Aktuelle Liste siehe https://indianvisaonline.gov.in/evisa/images/Etourist_fee_final.pdf ).

Alternativ dazu können wir Ihnen e-visums.de empfehlen, falls Sie Hilfe benötigen und den Antrag nicht selbständig ausfüllen möchten. Hier können Sie bequem und unkompliziert auf Deutsch ein e-visum für Indien beantragen. Die Mitarbeiter von e-visums.de sind täglich per E-Mail und Telefon für Sie erreichbar, wenn Sie Fragen zu Ihrem Visumantrag haben. Des Weiteren wird jeder Visumantrag auf häufige Fehler geprüft und in Zusammenarbeit mit dem Antragsteller korrigiert, bevor der Antrag an die Indische Regierung weitergeleitet wird, um Verzögerungen zu vermeiden. Bei e-visums.de können Sie zwischen einer Vielzahl von Zahlungsmöglichkeiten wählen.

Alle Angaben hier sind Stand September 2019. Bei Fragen wenden Sie sich gern an uns.

*Albania, Andorra, Anguilla, Antigua & Barbuda, Argentina, Armenia, Aruba, Australia, Austria, Bahamas, Barbados, Belgium, Belize, Bolivia, Bosnia & Herzegovina, Botswana, Brazil, Brunei, Bulgaria, Cambodia, Canada, Cape Verde, Cayman Island, Chile, China, China- SAR Hongkong, China- SAR Macau, Colombia, Comoros, Cook Islands, Costa Rica, Cote d’lvoire, Croatia, Cuba, Czech Republic, Denmark, Djibouti, Dominica, Dominican Republic, East Timor, Ecuador, El Salvador, Eritrea, Estonia, Fiji, Finland, France, Gabon, Gambia, Georgia, Germany, Ghana, Greece, Grenada, Guatemala, Guinea, Guyana, Haiti, Honduras, Hungary, Iceland, Indonesia, Ireland, Israel, Jamaica, Japan, Jordan, Kenya, Kiribati, Laos, Latvia, Lesotho, Liberia, Liechtenstein, Lithuania, Luxembourg, Madagascar, Malawi, Malaysia, Malta, Marshall Islands, Mauritius, Mexico, Micronesia, Moldova, Monaco, Mongolia, Montenegro, Montserrat, Mozambique, Myanmar, Namibia, Nauru, Netherlands, New Zealand, Nicaragua, Niue Island, Norway, Oman, Palau, Palestine, Panama, Papua New Guinea, Paraguay, Peru, Philippines, Poland, Portugal, Republic of Korea, Republic of Macedonia, Romania, Russia, Saint Christopher and Nevis, Saint Lucia, Saint Vincent & the Grenadines, Samoa, San Marino, Senegal, Serbia, Seychelles, Singapore, Slovakia, Slovenia, Solomon Islands, South Africa, Spain, Sri Lanka, Suriname, Swaziland, Sweden, Switzerland, Taiwan, Tajikistan, Tanzania, Thailand, Tonga, Trinidad & Tobago, Turks & Caicos Island, Tuvalu, UAE, Ukraine, United Kingdom, Uruguay, USA, Vanuatu, Vatican City-Holy See, Venezuela, Vietnam, Zambia and Zimbabwe.

Post navigation

Tags: